Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gesprächswerkstatt
Juliane Syndikus
Benzenschwil
1. Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Gesprächswerkstatt, Juliane Syndikus (nachfolgend genannt Gesprächswerkstatt), als Coaching-Anbieter und dem Auftraggeber bzw. dem Klienten. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.
2. Verantwortungsbereiche Grundsätzlich beruht die Zusammenarbeit auf gegenseitigem Vertrauen und Kooperation. Zu Beginn der Coaching-Sitzungen wird die Zielbestimmung besprochen und der weitere Ablauf definiert und vereinbart. Der Coach verpflichtet sich, die Auswahl und den Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten zum besten Nutzen des Klienten zur Erreichung seines Anliegens einzusetzen. Coaching ist ein freier, individueller und selbstverantwortlicher Prozess. Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient trägt die Verantwortung für sich, seine Entscheidungen und Handlungen während des Vertragsverhältnisses selbst.
3. Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die nach dem Vorgespräch erstellte Offerte. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Klienten zustande. Dabei bilden diese AGB einen integrierenden Bestandteil des zwischen der Gesprächswerkstatt und dem Klienten abgeschlossenen Vertrages.
4. Ort des Coachings Sofern nichts anderes vereinbart wurde, finden die Sitzungen in den Räumlichkeiten des Coaches oder online statt.
5. Honorare und Kosten Das Honorar ist erfolgsunabhängig. Bezahlt wird die aufgewendete Gesprächs- und Arbeitszeit. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung. In der Regel werden die Sitzungen direkt am Ende der Sitzung in bar oder per Twint beglichen. Wird eine Rechnungsstellung vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 5 Tage ab Rechnungsdatum. Das Coaching wird auf Stundensatzbasis abgerechnet. Eine Coaching-Sitzung dauert 60 Minuten. Das Honorar für eine Sitzung beträgt CHF 170,- für Privatpersonen. Eine Mehrwertsteuerpflicht besteht gemäß Art. 9 MWSTG nicht. Für Coachings, die länger als ein Jahr andauern, behält sich die Gesprächswerkstatt das Recht vor, Honorare einmal pro Jahr bis zu max. 5% zu erhöhen. Die Gesprächswerkstatt wird den Auftraggeber bzw. den Klienten mindestens 30 Tage im Voraus über anstehende Honoraranpassungen informieren. Diese Mitteilung kann per E-Mail, schriftlich oder durch Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite erfolgen. Für Paketpreise gilt folgende Rückerstattungsregelung: Wird das Coaching vorzeitig beendet, werden die bis dahin geleisteten Coaching-Stunden zum Einzelstundensatz abgerechnet. Die verbleibende Differenz wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und Seminare ist in den Preisen enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Notwendige Reise- und Aufenthaltskosten für die angebotene Dienstleistung, die weiter als 10 km von Benzenschwil entfernt sind, werden berechnet. Für Zugfahrten wird ein Halbtax-Ticket (2. Klasse) verrechnet, bei Autofahrten betragen die zusätzlichen Kosten CHF 0,70/km (Hin-/Rückfahrt). Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Stundensatz für Privat- bzw. Firmenkunden. Materialkosten sind in den Preisen enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
6. Termine und Stornierungsbedingungen Termine für Sitzungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt. Wird während des Coachingprozesses der zeitliche Rahmen erweitert, bedarf dies der Schriftform. Eine kostenfreie Terminabsage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei Montagsterminen gilt die Absagefrist bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Bei Auftragsstornierungen durch die Gesprächswerkstatt erhält der Auftraggeber bzw. der Klient das bereits gezahlte Honorar für die noch nicht erbrachten Dienstleistungen zurück. Nach Möglichkeit wird bei abgesagten Terminen ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche wegen eines von der Gesprächswerkstatt abgesagten Termins sind ausgeschlossen.
7. Laufzeit und Kündigung Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Abschluss der Leistungserbringung. Der Vertrag ist nach OR Art. 394 – 406 von beiden Seiten jederzeit fristlos kündbar. Die Kündigung hat dabei schriftlich zu erfolgen. Auch bei fristloser Kündigung gilt Absatz 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Diskretionsklausel Die Gesprächswerkstatt verpflichtet sich über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu absolutem Stillschweigen und Diskretion gegenüber Dritten. Davon ausgenommen sind Informationen, welche allgemein zugänglich sind bzw. die vom Auftraggeber bzw. dem Klienten aufgehobene Diskretionspflicht. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Coachingverhältnisses hinaus. Vorbehalten bleibt die Herausgabe von Informationen aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen. Zwecks Qualitätssicherung der Arbeit ist der Coach berechtigt, die Beratungssituationen anonymisiert in eine Intervisionsgruppe oder Supervision einzubringen.
9. Haftung Das Angebot der Gesprächswerkstatt ist eine reine Dienstleistung. Ein Erfolg wird weder garantiert noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber bzw. der Klient verpflichtet sich, alle Unterlagen vor der Weiterverwendung in Eigenverantwortung zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers bzw. des Klienten. Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind kein Ersatz für mögliche notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlungen und Therapien. Die Teilnahme an einer Beratung setzt immer eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
10. Versicherungsschutz Die Gesprächswerkstatt schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz gegenüber dem Auftraggeber bzw. dem Klienten.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist Muri (AG). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
12. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung oder Beilage der Vereinbarung mit dem Auftraggeber bzw. dem Klienten ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vereinbarungslücken.
Gesprächswerkstatt Juliane Syndikus Benzenschwil, März 2024